Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 22.04.1988 - 11 E 58/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- VG Trier, 11.02.2014 - 5 L 95/14
Abschiebung eines Ausländers nach Italien zur Durchführung des Asylverfahrens
Sie stellen, auch wenn ihr Inhalt - wie in Asylangelegenheiten regelmäßig - in einer gutachtlichen Äußerung besteht, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zulässige und selbständige Beweismittel dar, die grundsätzlich auch ohne Angabe der ihnen zugrundeliegenden Informationsquellen ohne förmliches Beweisverfahren im Wege des Freibeweises verwertet werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1985, - 9 C 52/83 - und Beschluss vom 31. Juli 1985 - 9 B 71/85 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. April 1988 - 11 E 58/87 -, alle veröffentlicht bei juris), wobei sie "wohl den tatsächlichen Verhältnissen am nächsten kommen" (so bereits BVerwG, Beschluss vom 8. September 1997 - 9 B 401/97 -, juris, mit weiteren Nachweisen). - VG Trier, 06.11.2013 - 5 L 1539/13
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebung eines Asylbewerbers nach Italien - …
Sie stellen, auch wenn ihr Inhalt - wie in Asylangelegenheiten regelmäßig - in einer gutachtlichen Äußerung besteht, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zulässige und selbständige Beweismittel dar, die grundsätzlich auch ohne Angabe der ihnen zugrundeliegenden Informationsquellen ohne förmliches Beweisverfahren im Wege des Freibeweises verwertet werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1985, - 9 C 52/83 - und Beschluss vom 31. Juli 1985 - 9 B 71/85 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. April 1988 - 11 E 58/87 -, alle veröffentlicht bei juris), wobei sie "wohl den tatsächlichen Verhältnissen am nächsten kommen" (so bereits BVerwG, Beschluss vom 8. September 1997 - 9 B 401/97 -, juris, mit weiteren Nachweisen). - VG Trier, 15.01.2014 - 5 K 1574/13
Überstellung eines Asylbewerbers nach Italien; wirksame Antragstellung
Sie stellen, auch wenn ihr Inhalt - wie in Asylangelegenheiten regelmäßig - in einer gutachtlichen Äußerung besteht, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zulässige und selbständige Beweismittel dar, die grundsätzlich auch ohne Angabe der ihnen zugrundeliegenden Informationsquellen ohne förmliches Beweisverfahren im Wege des Freibeweises verwertet werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1985, - 9 C 52/83 - und Beschluss vom 31. Juli 1985 - 9 B 71/85 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. April 1988 - 11 E 58/87 -, alle veröffentlicht bei juris), wobei sie "wohl den tatsächlichen Verhältnissen am nächsten kommen" (so bereits BVerwG, Beschluss vom 8. September 1997 - 9 B 401/97 -, juris, mit weiteren Nachweisen).
- VG Trier, 27.03.2014 - 5 L 466/14 Sie stellen, auch wenn ihr Inhalt - wie in Asylangelegenheiten regelmäßig - in einer gutachtlichen Äußerung besteht, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zulässige und selbständige Beweismittel dar, die grundsätzlich auch ohne Angabe der ihnen zugrundeliegenden Informationsquellen ohne förmliches Beweisverfahren im Wege des Freibeweises verwertet werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1985, - 9 C 52/83 - und Beschluss vom 31. Juli 1985 - 9 B 71/85 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. April 1 9 8 8 - 11 E 58/87 -, alle veröffentlicht bei juris), wobei sie "wohl den tatsächlichen Verhältnissen am nächsten kommen" (so bereits BVerwG, Beschluss vom 8. September 1997 - 9 B 401/97 -, juris, mit weiteren Nachweisen).
- VG Trier, 22.04.2013 - 5 K 1137/12
Zur Frage des Abschiebungsschutzes für somalischen Staatsangehörigen, dem in …
Sie stellen, auch wenn ihr Inhalt - wie in Asylangelegenheiten regelmäßig - in einer gutachtlichen Äußerung besteht, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zulässige und selbständige Beweismittel dar, die grundsätzlich auch ohne Angabe der ihnen zugrundeliegenden Informationsquellen ohne förmliches Beweisverfahren im Wege des Freibeweises verwertet werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1985, - 9 C 52/83 - und Beschluss vom 31. Juli 1985 - 9 B 71/85 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. April 1988 - 11 E 58/87 -, alle veröffentlicht bei juris). - VG Trier, 16.01.2013 - 5 K 776/12 Sie stellen, auch wenn ihr Inhalt - wie in Asylangelegenheiten regelmäßig - in einer gutachtlichen Äußerung besteht, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zulässige und selbständige Beweismittel dar, die grundsätzlich auch ohne Angabe der ihnen zugrundeliegenden Informationsquellen ohne förmliches Beweisverfahren im Wege des Freibeweises verwertet werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1985, - 9 C 52/83 - und Beschluss vom 31. Juli 1985 - 9 B 71/85 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. April 1 9 8 8 - 11 E 58/87 -, alle veröffentlicht bei juris).